Das Herzogtum Sachsen-Altenburg entstand 1826 aus dem Altenburger Anteil des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg. Es wurde von der vormaligen Linie Sachsen-Hildburghausen regiert, die dafür ihr Territorium an Sachsen-Meiningen abtrat. Das Herzogtum bestand aus den beiden Landesteilen Altenburg (Ostkreis) und Stadtroda (Westkreis). Daneben gab es mehrere Exklaven. Die Einwohnerzahl des 1.244 km² großen Herzogtums verdoppelte sich nahezu von 107.509 Einwohnern (1826) auf 206.508 (1905). Der überwiegende Teil der Bevölkerung lebte auf dem Lande (69 %). Die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse war insbesondere im Ostkreis sehr ergiebig. In Rositz befand sich eine der bedeutendsten deutschen Zuckerraffinerien. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts gewann der Braunkohlenbergbau bei Meuselwitz an Bedeutung. Anfang des 20. Jahrhunderts wurden dort 8 % des Reichsbedarfs an Braunkohle gefördert. Die Textilindustrie hatte ihre Schwerpunkte im Raum Ronneburg und Schmölln. Die Hofbuchdruckerei Pierer in Altenburg war um 1900 die größte thüringische Druckwerkstatt. Eher von kulturgeschichtlicher Bedeutung war die Spielkartenfabrikation in der "Skatstadt" Altenburg.
In der altenburgischen Landesportion des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg bestanden von 1672 bis 1826 Landesregierung, Konsistorium und Obersteuerkollegium als altenburgische Landeskollegien fort. Über die wichtigsten politischen Angelegenheiten entschied aber das Geheime Ratskollegium in Gotha. Nachdem Sachen-Altenburg 1826 wieder ein selbständiges Herzogtum war, nahm das Geheime Ministerium zu Altenburg die Aufgaben der Obersten Behörde wahr. Das Geheime Ministerium wurde bei Neuordnung der Altenburger Zentralverwaltung 1866 aufgehoben. Seine Aufgaben nahm eine Oberste Behörde wahr, welch die Bezeichnung "Ministerium" führte. Dieses Ministerium gliederte sich in bis zu sechs selbständige Abteilungen (Auswärtiges, Justiz, Inneres, Finanzen, nach 1918 noch Wohlfahrt und Wirtschaft). Nach der Gründung des Landes Thüringen zum 1. Mai 1920 wirkte diese Behörde als "Gebietsregierung Altenburg" bis 1923 fort.
Die Einberufung der Stände zu Land- und Ausschusstagen ist in Sachsen-Altenburg bis ins frühe 17. Jahrhundert nachweisbar. Die Landstände behielten ihre Selbständigkeit auch in der Zeit der Zugehörigkeit Altenburgs zum Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg bei. Die 1705 erstmals veröffentlichte Landesordnung regelte Zusammensetzung, Einberufung und Verfahrensweise der in drei Kurien tagenden Landtage. Unter dem Eindruck der Julirevolution in Paris stimmten alle drei Kurien des altständischen Landtags einem Grundgesetz für das Herzogtum Sachsen-Altenburg zu, das am 29. April 1831 in Kraft trat. Danach bildeten die Landstände eine Kammer. Sie wurde durch freie Wahlen aus den Klassen der Rittergutsbesitzer, der Stadtbewohner und des Bauernstandes gewählt, von denen jeder acht der insgesamt 24 Sitze wählte. Die Rittergutsbesitzer bestimmten ihre Abgeordneten in direkter, die beiden anderen Klassen in indirekter Wahl. Das unter dem Eindruck der Wahlen zur Paulskirche entstandene Wahlgesetz vom 10. April 1848 gewährte ein allgemeines, gleiches und freies Wahlrecht der männlichen christlichen Bewohner des Herzogtums. Durch den Zuschnitt der Wahlbezirke wurde jedoch auf eine angemessene Vertretung der Stadt- und Landbewohner in dem 29 Sitze umfassenden Landtag geachtet. Diese freiheitliche Wahlordnung wurde durch Wahlgesetz vom 3. August 1850 wiederum durch ein dreigliedriges indirektes Wahlrecht ersetzt, welches Abgeordnete der Höchstbesteuerten, der Städte und des Landes unterschied. Das aktive Wahlrecht wurde erst ab dem 25. Lebensjahr gewährt (ein Rückschritt sogar gegenüber dem Wahlgesetz von 1831!). Das Grundgesetz von 1857 stärkte die Rechte der Rittergutsbesitzer in der ersten Klasse. Diese Bevorzugung wurde 1870 jedoch wieder rückgängig gemacht. Im Zuge der Novemberrevolution wurde im Januar 1919 eine verfassungsgebende Landesverammlung für den Freistaat Sachsen-Altenburg in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl der Männer und Frauen bestimmt, die aus 40 Mitgliedern bestand. Nach der Gründung des Landes Thüringen 1920 wirkte ein Teil davon bis Ende März 1923 in der Gebietsvertretung Altenburg fort.