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  • Nro. 15 : Sondershausen, den 11. April 1846

    Sonstige Titel:
    Bekanntmachung, daß das Fürstliche Cammercollegium künftighin in allen seinen Dienstangelegenheiten "Fürstliche Cammer", das Fürstliche Cammer- und Forstdepartement zu Gehren aber : "Fürstl. Cammer-Verwaltung" genannt werden soll
    Bekanntmachung, das Verbot der Veranstaltung von Hauscollecten ohne obrigkeitliche Erlaubniß betreffend
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1846-04-11
    Blattangaben:
    S. 121 - 128
    Objekttyp:
    Regierungs-, Amts- oder Nachrichtenblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Schwarzburg-Sondershausen
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