Sonstige Titel:
Amtlicher Theil, Herzogl. Sächsisches Konsistorium : Geld- und Naturalleistungen, ablösbare, von im Königreiche Sachsen gelegenen Grundstücken sollen von den betreffenden Pfarrern, Schullehrern, Kirchvätern und Verwaltern milder Stiftungen angezeigt werden.
Amtlicher Theil, Herzogl. Sächsisches Landes-Justiz-Collegium : Advokaten und Notare, deren Verpflichtung, die beiden Notare Ernst August Wilhelm Frank und Julius Heidner hier
Bekanntmachungen : Geschworne, Wahl derselben