Listeneinstieg

  • Protokoll der vierundzwanzigsten Sitzung : In Gegenwart des Landtagsvorstandes und sämmtlicher Abgeordneten des Landtages, die Abgeordneten Freyherr v. Linker, Hotzel und Kluge ausgenommen ; Weimar am 23. März 1829

    Sonstige Titel:
    Fleischesvergehen, Discussion darüber, ob im Neustädtischen Kreise und wo die königl. Sächs. Strafgesetzgebung, hinsichtlich der Fleischvergehen Statt findet, die Strafe des Stupri welche jetzt in Gefängnißstrafe besteht, in Geldstrafe verwandelt werden soll?
    Landtags- Abgeordnete, zwey Abgeordnete zeigen an, daß sie eingetretener Verhältnisse halber den Sitzungen des Landtags ferner nicht beiwohnen könnten
    Militär- Dienstpflicht, ein Gesetz- Nachtrag zu dem Gesetze über die Militär- Dienstpflicht vom 24. Juny 1823, zu §. 46. 2. b., wird geprüft
    Stellvertreter der Landtagsabgeordneten, welche behindert waren, den Sitzungen des Landtags bis zum Ende beyzuwohnen, sind nicht einberufen worden - Discussion deßhalb
    Strafverwandlung, Discussion darüber, ob Gefängnißstrafe in Geldstrafe verwandelt und letztere einem anderen Zwecke zugewiesen werden dürfe, als der zur Erhebung von Geldstrafen überhaupt berechtigten Kasse
    Testamente, Gesetzentwurf die Eröffnung und Bekanntmachung der gerichtlich erklärten oder niedergelegten letzten Willen betreffend, Prüfung des Gesetzentwurfs
    Waisenanstalt, Antrag auf Vermehrung der Beyträge im Neustädtischen Kreise, zur Haupt- Waisen- Instituts- Casse
    Waisen- Instituts- Casse, Benennung der sämmtlichen Zuflüsse zu dieser Casse in allen Landestheilen
    Wille, letzter, Gesetz- Entwurf die Eröffnung und Bekanntmachung der gerichtlich erklärten oder niedergelegten letzten Willen betreffend, Prüfung des Gesetz- Entwurfs
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1829-03-23
    Blattangaben:
    0165 - 0173
    Objekttyp:
    Landtagsverhandlungen
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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