Sonstige Titel:
Chaussee-Geld, in welchen Münzen soll dasselbe entrichtet werden. - (S. 20, 21)
Chaussee-Gelder-Tarif. - (S. 19 - 22)
Handelsleute, fremde, welche im Großherzogthume Handel treiben, Aufhebung deren zeitherigen Besteuerung. - (S. 23, 24) ; Großherzogstume
Pflastergeld, die den Städten entzogene Einnahme desselben. - (S. 22, 23)