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  • Allerhöchste Kabinets-Order vom 15. November 1819, daß auf die, nach dem Tode eines Beamten geschehenen allgeminen Gnadenbewilligungen, die Gläubiger keine Ansprüche haben sollen

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1867-09-27
    Seitenbereich:
    18
    Objekttyp:
    Regierungs-, Amts- oder Nachrichtenblätter
    Territorium:
    Thüringisches Preußen (1816 bis 1945) - Preußischer Regierungsbezirk Kassel
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