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  • Reskript des Großherzoglichen Staats-Ministeriums, Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus vom 30. August 1884, betreffend die Erhebung kirchlicher Umlagen / Guyet

    Sonstige Titel:
    Mit dem 1. November d. J. scheidet nach der Bestimmung im § 11 der Kirchgemeindeordnung vom 24. Juni 1851 die Hälfte der ... gewählten Mitglieder des Kirchgemeindevorstands aus / Kuhn
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1884
    Seitenbereich:
    261 - 262
    Objekttyp:
    Regierungs-, Amts- oder Nachrichtenblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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