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  • Nr. 141: Unterthänigste Erklärungsschrift des Landtags im Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach, die definitive Annahme des Strafgesetzbuches, bezüglich zwei in der Mitte des Landtags gestellte Anträge auf Wiedereinführung der Todes- und Prügel-Strafe als Strafarten betreffend

    Sonstige Titel:
    Strafgesetzbuch, das provisorische von 1850 zur definitiven Geltung proponirt
    Todesstrafe, Wiedereinführung derselben vom Abg. Frommann beantragt
    Züchtigung, körperliche, deren Wieedereinführung als Strafart vom Abg. Müller (aus Neustadt) beantragt
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1853
    Seitenbereich:
    396
    Objekttyp:
    Landtagsverhandlungen
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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