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  • 4. Regierungsverordnung vom 15. Februar 1888, betreffend den Erlaß eines Regulativs für die im Bereich des Landstraßen- und Staatsbrückenbaues des Fürstenthums in Ausführung des Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen vom 11. Juli 1887, vorzunehmenden Wahlen, sowie über die den gewählten Personen zu gewährenden Vergütungssätze

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1888-02-15
    Seitenbereich:
    0002 - 0007
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Reuß älterer Linie
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