Listeneinstieg

  • 26. Landesherrliche Verordnung, anlangend eine Abänderung der Bestimmungen in §. 2, der die Feststellung der weltlichen Inspektionsrechte des Stadtrathes zu Greiz über Kirchen, Schulen und milde Stiftungen betreffenden Landesregentschaftlichen Verordnung vom 21. Dezember 1861.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1882-12-05
    Seitenbereich:
    0094 - 0095
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Reuß älterer Linie
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
um die Qualität unseres Portals ständig zu verbessern, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollten Sie Fehler in den Datensätzen entdecken (z.B. Rechtschreibung, Zahlendreher etc.) oder sonstige Probleme mit der Anzeige der Dokumente haben, zögern Sie bitte nicht, uns dies mitzuteilen. Dazu können Sie das nebenstehende Kontakt-Formular verwenden. Ihre Daten werden sicher durch ein SSL-Zertifikat übertragen. Sollten Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben, klicken sie bitte hier: Informationen zum Datenschutz