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  • [222] Verordnung des Staats-Ministeriums, Departement des Kultus, vom 23. November 1895 (Kirchen- und Schulblatt 1895, 23), betreffend die Vorschrift des § 42 der Ausführungs-Verodnung vom 14. August 1895 zur Kirchgemeindeordnung vom 24. Juli 1895

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1896-02-01
    Seitenbereich:
    27 - 28
    Objekttyp:
    Regierungs-, Amts- oder Nachrichtenblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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