Listeneinstieg

  • [218] Gesetz vom 5. September 1895 (Kirchen- und Schulblatt 1895, 18), betreffend die Dienstvergehen der evangelischen Geistlichen

    Sonstige Titel:
    Wir Carl Alexander, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg erlassen mit Zustimmung der Landessynode hierdurch folgendes Kirchengesetz, betreffend die Dienstvergehen der evangelischen Geistlichen
    I. Anwendbarkeit des Gesetzes (S. 14)
    II. Von den Dienstvergehen und deren Bestrafung (S. 14- 18)
    III. Von dem Verfahren bei Dienstuntersuchungen (S. 18 - 21)
    IV. Von der vorläufigen Dienstenthebung (S. 21 - 22)
    V. Von der Entlassung der auf Probe, Kündigung oder Widerruf angestellten Geistlichen (S. 22 - 23)
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1896-02-01
    Seitenbereich:
    14 - 23
    Objekttyp:
    Regierungs-, Amts- oder Nachrichtenblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
um die Qualität unseres Portals ständig zu verbessern, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollten Sie Fehler in den Datensätzen entdecken (z.B. Rechtschreibung, Zahlendreher etc.) oder sonstige Probleme mit der Anzeige der Dokumente haben, zögern Sie bitte nicht, uns dies mitzuteilen. Dazu können Sie das nebenstehende Kontakt-Formular verwenden. Ihre Daten werden sicher durch ein SSL-Zertifikat übertragen. Sollten Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben, klicken sie bitte hier: Informationen zum Datenschutz