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  • 14. Ministerialbekanntmachung, den zwischen der diesseitigen Staatsregierung einerseits und den Staatsregierungen des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach, des Herzogthums Sachsen-Meinigen, des Herzogthums Sachsen-Altenburg, des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen, des Fürstenthums Reuß ältere Linie und des Fürstenthums Reuß jüngere Linie andererseits unterm 28. October 1876 über Errichtung gemeinsamer Strafanstalten abgeschlossenen Vertrag, sowie einen Nachtrag zu der für das Herzogthum Gotha unterm 12. December 18780 und für das Herzogthum Coburg unterm 23. December 1870 erlassenen Ministerialbekanntmachung über die Vollstrecking der Freiheitsstrafen - GothaischeGesetzsammlung Jahrgang 1870, Nr. 26, Coburger Gesetzsammlung Nr. 726 - betreffend- Vom 8. Juni 1877.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1877-06-23
    Seitenbereich:
    095
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Coburg und Gotha
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