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  • 10. Höchste Verordnung, betreffend eine Abänderung der Höchsten Verordnung vom 1. Juni 1876, enthaltend die Aussührung der Reichsgesetze über die eingeschriebenen Hilfskassen und über die Abänderung des Titels VIII der Gewerbeordnung, bezüglich der Verordnung des Herzoglichen Gesammt-Ministerium vom 28. Juli 1884, enthaltend die Ausführung des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1884

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1886-03-30
    Seitenbereich:
    043 - 044
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Altenburg
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