Listeneinstieg

  • Nr. 34 : 18. Dezember 1862

    Sonstige Titel:
    Münchenbernsdorf. Die dasige Salzgelder-Einnahme betreffend
    Nadelholzzapfen, abgefallene, trockene in den fiskalischen Waldungen sind überall zum Leseholze zu zählen. Nachtrag vom 20. November 1862 zu der Verordnung vom 8. September 1851 über das Leseholzsammeln
    Salzgelder-Einnahme zu Münchenbernsdorf. Dieser wird der Ort Markersdorf zugewiesen
    Salz-Regie. Nachtrag vom 22. Mai 1862 zu dem Gesetze über dieselbe vom 25. Mai 1847, Ausführungsverordnung vom 20. Juni 1862 zu diesem Gesetze und Nachtrage, ingleichen zwei hierauf bezügliche Bekanntmachungen
    Steueramt zu Apolda erhält die Befugniß zur unbeschränkten Erledigung von Begleitscheinen I und zur Ausfertigung von Begleitscheinen II
    Thüringische Eisenbahngesellschaft. Nachtrag zu dem Statute derselben vom Jahre 1844
    Viehsalz, dessen Preis auf einigen Salinen
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1862-12-18
    Seitenbereich:
    227 - 230
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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