Listeneinstieg

  • Nr. 23 : 15. August 1862

    Sonstige Titel:
    Hundefuhrwerk darf den vorausgehenden Reit- oder Zug-Pferden nicht vorfahren
    Kataster-Führung über die Orte Burbach, Hermstedt, Hirschroda, Kittelsthal, Liskau (Wüstungsflur), Loßnitz, Oberrosla, Söllnitz, Stobra und Wartha mit Spirau
    Pässe. Autorisation des Gemeindevorstandes zu Blankenhayn zu deren Ausstellung
    Salzgelder-Obereinnahme zu Eisenach. Die Führung des Gegenbuches derselben
    Schweinfurter Grün oder andere Arsenickhaltige Farben. Die mit diesen bedruckten oder gefärbten Kleiderstoffe und Putzwaaren dürfen nicht verarbeitet oder getragen werden
    Steueramt zu Eisenach. Demselben ist die Befugniß zur regulativmäßigen Abfertigung der auf der Eisenbahn ohne Grenzabfertigung mit Ansagezettel und Ladungsverzeichniß eingehenden Güter ertheilt worden
    Trauscheine für Ausländer. Vorschriften an die Gemeindebehörden bei Ertheilung derselben
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1862-08-15
    Seitenbereich:
    151 - 154
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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