Listeneinstieg

  • Nr. 4 : 25. Februar 1862

    Sonstige Titel:
    Gruner, Finanz-Konsulent, ist ermächtigt, den Großherzoglichen Kammer- und Staats-Fiskus in allen Prozessen vor Großherzoglichen Gerichten zu vertreten
    Handelsreisende, deren Befreiung von der Gewerbesteuer. Beitritt des Großherzogthumes zu der diesfallsigen Uebereinkunft der Krone Preußen mit dem Schweizerischen Bundesrathe
    Kataster-Führung über die Orte Burbach, Hermstedt, Hirschroda, Kittelsthal, Liskau (Wüstungsflur), Loßnitz, Oberrosla, Söllnitz, Stobra und Wartha mit Spirau
    Post-Kurs - Fahrpost-Kurs - zwischen Weimar und Schloßvippach und respektive Sömmerda, sowie zwischen Schloßvippach und Großrudestedt, desgleichen Festsetzung der Personengeld-Taxe auf demselben und der postmäßigen Entfernung dieser Routen
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1862-02-25
    Seitenbereich:
    017 - 020
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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