Listeneinstieg

  • Nr. 17 : 15. September 1860

    Sonstige Titel:
    Briefe, deren Bestellung auf das Land findet auch bey der Post-Expedition zu Kaltennordheim Statt
    Gefängniß- und Geld-Strafen, erkannt von diesseitigen oder Sachsen-Meiningenschen Einzelnrichtern gegen ungehorsam ausgebliebene Sachverständige oder Zeugen sind auf gegenseitige Requisition zu vollstrecken
    Papiergeld, Staats-Papiergeld. Konvention über die Zulassung des Fürstlich Schwarzburg-Sondershausenschen Papiergeldes in dem Großherzogthume
    Viehsalz. Vorschrift wegen Beziehung desselben von den Staatsangehörigen in den Steuerbezirken Blankenhayn, Ilmenau und Remda aus der Saline Arnshall bey Arnstadt
    Zeugen oder Sachverständige - ungehorsam ausgebliebene - die gegen sie ausgesprochenen Gefängniß- oder Geld-Strafen von Seiten der Einzelnrichter des Großherzogthumes und des Herzogthumes Sachsen-Meiningen sollen gegenseitig auf Requisition vollstreckt werden
    Zillbach gehört zu den Orten, an welche Briefe von der Post-Expedition zu Kaltennordheim durch Land-Postboten bestellt werden
    Zollämter, Steuerämter, Steuerstellen etc., deren Aufhebung, Errichtung, Veränderung, Verlegung und respektive Verwandlung in nachbenannten Orten, als zu Apolda, Halle, Offenburg und Salzburg
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1860-09-15
    Seitenbereich:
    079 - 082
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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