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  • 21. Ministerial-Bekanntmachung, die zwischen dem Herzogthum Sachsen-Altenburg und dem Königreich Sachsen, dem Großherzogthum Sachsen-Weimar und dem Fürstenthum Reuß jüngerer Linie abgeschlossenen Konventionen über die Militärpflichtigkeit der Söhne der ein zweifaches Unterthanenrecht besitzenden Personen betr.

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1862-05-19
    Seitenbereich:
    023
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Altenburg
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