Listeneinstieg

  • Nr. 20 : 29. September 1858

    Sonstige Titel:
    Bauunternehmer dürfen ohne baupolizeiliche Erlaubniß einen Bau oder eine bauliche Veränderung nicht beginnen
    Landtags-Abgeordnete, deren Wahl für den nächsten fünfzehnten ordentlichen Landtag
    Zehen-Kreuzerstücke und Zwanzig-Kreuzerstücker dürfen von den Kasse- und Einnahme-Stellen auch bei Entrichtung von Zollgefällen nicht weiter angenommen werden
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1858-09-29
    Seitenbereich:
    275 - 278
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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