Listeneinstieg

  • Nr. 10 : 10. April 1857

    Sonstige Titel:
    Bier. Ausgleichungsabgabe für das aus anderen Zollvereins-Staaten in die Hohenzollernschen Lande übergehende Bier und Steuervergütung bei der Ausfuhre von Bier aus den Hohenzollernschen Landen
    Landesvermessung. Nachtrag vom 25. Februar 1857 zu der Ausführungsverordnung vom 12. März 1851 zu dem Gesetze vom 5. März 1851
    Malz. Aufhebung der Uebergangssteuer von demselben in Hohenzollern-Sigmaringen
    Postsendungen nach Landorten. Vorschrift wegen deren Abgabe und Aufbewahrung
    Uebergangssteuer, deren Erhebung von Malz in Hohenzollern-Sigmaringen ist aufgehoben
    Zollämter - Steuerämter - deren Aufhebung, Errichtung, Veränderung, Verlegung und respektive Verwandlung in nachbenannten Orten, als zu Hanau und Hof
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1857-04-10
    Seitenbereich:
    033 - 036
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
um die Qualität unseres Portals ständig zu verbessern, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollten Sie Fehler in den Datensätzen entdecken (z.B. Rechtschreibung, Zahlendreher etc.) oder sonstige Probleme mit der Anzeige der Dokumente haben, zögern Sie bitte nicht, uns dies mitzuteilen. Dazu können Sie das nebenstehende Kontakt-Formular verwenden. Ihre Daten werden sicher durch ein SSL-Zertifikat übertragen. Sollten Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben, klicken sie bitte hier: Informationen zum Datenschutz