Listeneinstieg

  • Nr. 27 : 4. Dezember 1855

    Sonstige Titel:
    Autoren-Rechte: 1) Zusatzvertrag vom 14. Juni 1855 zu dem Vertrage mit Großbritannien vom 13. Mai 1846 über gegenseitigen Schutz jener gegen Nachdruck und Nachbildung
    Autoren-Rechte: 2) Nachtrag vom 27. November 1855 zu dem Gesetze vom 9. Juli 1847 zum Schutze des Eigenthumes an englischen Werken der Kunst und Wissenschaft gegen Nachdruck und Nachbildung
    Gemeindevorstände sollen diejenigen Fälle, in welchen unbefugte Mäkler wegen ihres Geschäftsbetriebes verwarnt worden sind, in die über Polizeiübertretungen einzusendenden Verzeichnisse mit aufnehmen
    Kriminal-Untersuchungssachen Unvermögender, deren Portofreiheit
    Landtagsabgeordnete, deren Wahlen
    Mäklergeschäfte; das gewerbmäßige unbefugte Betreiben derselben betreffend
    Nachdruck und Nachbildung. Gegenseitiger Schutz der Autoren-Rechte gegen diese. Zusatzvertrag mit Großbritannien und Gesetz
    Polizeiübertretungen. Die hierüber von den Gemeindevorständen an die Bezirks-Direktoren einzusendenden Verzeichnisse
    Portofreiheit in Kriminal-Untersuchungssachen Unvermögender
    Uebersetzungen dramatischer und musikalischer, im Königreiche Großbritannien erschienener oder aufgeführter Werke. Zusatzvertrag und Gesetz zum Schutze derselben
    Unvermögende. Portofreiheit in deren Kriminal-Untersuchungssachen
    Weimar - Großherzogthum Sachsen - Konventionen mit Belgien, Großbritannien, Meiningen, Oesterreich und Preußen
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1855-12-04
    Seitenbereich:
    141 - 148
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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