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  • Nr. 26 : 11. Juni 1854

    Sonstige Titel:
    Brand-Versicherungsgesellschaften - auswärtige. - Erlaubniß an Großherzogliche Unterthanen zur Uebernahme und Betreibung von Agenturen solcher Gesellschaften
    Formulare - gedruckte - zu dem von den Sporteln-Einnehmern der Einzelgerichte über das Sporteln-Manual zu führenden Repertorium, ingleichen zu Quittungen über den Verlag von Zeugen-, Sachverständigen- und ähnlichen Gebühren
    Forst-Strafgesetzgebung - Sachsen-Meiningensche - Vertrag wegen deren Erstreckung auf die Zillbacher Rezeß-Waldungen
    Irrenanstalt zu Jena: 3) Anweisung der Unterbehörden bei Erkundigung über den Zustand eines Kranken in derselben
    Kammervermögen. Verordnung über dessen Verwaltung
    Meiningensche Forst-Strafgesetzgebung, deren Erstreckung auf die Zillbacher Rezeß-Waldungen
    Römhild. Das dasige Steueramt erhält die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II
    Staats-Ministerium. Die künftige Bezeichnung der einzelnen Departements desselben
    Zillbacher Rezeß-Waldungen. Erstreckung der Sachsen-Meiningenschen Forst-Strafgesetzgebung auf dieselben
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1854-06-11
    Seitenbereich:
    229 - 236
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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