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  • Nr. 21 : 26. April 1854

    Sonstige Titel:
    Bank - Weimarische - : 2) Gesetz über die Rechte derselben an den ihr bestellten Pfändern
    Kreis-Steuereinnahme zu Weimar, dessen Aufhebung
    Rechnungsämter - deren Errichtung: 3) zu Weimar
    Witzenhausen im Kurfürstenthume Hessen. Dem dasigen Steueramte ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II beigelegt worden
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1854-04-26
    Seitenbereich:
    209 - 212
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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