Listeneinstieg

  • Nr. 17 : 29. März 1854

    Sonstige Titel:
    Brand-Versicherungsgesellschaften - auswärtige. - Erlaubniß an Großherzogliche Unterthanen zur Uebernahme und Betreibung von Agenturen solcher Gesellschaften
    Geistlichen soll das Großherzogliche Regierungs-Blatt und die Weimarische Zeitung durch die Gemeindevorstände mitgetheilt werden
    Gemeindeordnung - revidirte - vom 18. Januar 1854
    Krippen im Königreiche Sachsen. Das dasige Nebenzollamt erster Klasse ist wieder aufgehoben
    Portofreithum. Erinnerung an die über dasselbe bestehenden gesetzlichen Bestimmungen
    Regierungs-Blatt - Großherzogliches - dessen Mittheilung an die Ortsgeistlichen durch die Gemeindevorstände
    Salz-Regie. Maßregeln bei den gegen dieselbe vorkommenden Kontraventions-Fällen
    Zeitung - Weimarische - dessen Mittheilung durch die Gemeindevorstände an die Ortsgeistlichen
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1854-03-29
    Seitenbereich:
    191 - 194
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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