Listeneinstieg

  • Nr. 4 : 10. Januar 1854

    Sonstige Titel:
    Belgien - Königreich. - Der mit demselben geschlossene Handels- und Schifffahrts-Vertrag vom Jahre 1844 mit der Additional-Konvention vom Jahre 1852, sowie die Uebereinkunft vom Jahre 1846 zur Unterdrückung des Schleichhandels und vom Jahre 1847 wegen Steuerbefreiung der Handelsreisenden treten vom 1. Januar 1854 ab außer Kraft
    Gewerbesteuer ist von den Belgischen Handelsreisenden vom 1. Januar 1854 an zu entrichten, dagegen von den Unterthanen der Oesterreichischen, Hannoverschen, Oldenburgschen und Schaumburg-Lippeschen Regierungen nicht zu erheben
    Grundstückszusammenlegungen. Nachtrag vom 9. Januar 1854 zu dem Gesetze vom 25. August 1848
    Polizei-Behörden. Gesetz über das Strafandrohungsrecht derselben
    Strafandrohungsrecht der Polizei-Behörden. Gesetz darüber
    Zusammenlegung von Grundstücken. Nachtragsgesetz
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1854-01-10
    Seitenbereich:
    017 - 020
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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