Listeneinstieg

  • Nr. 39 : 23. November 1853

    Sonstige Titel:
    Bank zu Weimar: 2) Vervollständigung deren ersten Verwaltungsrathes
    Brand-Versicherungsgesellschaften - auswärtige - 3) Erlaubniß an Großherzogliche Unterthanen zur Uebernahme und Betreibung von Agenturen solcher Gesellschaften
    Erkrankte hülfsbedürftige Ausländer, deren Verpflegung und Heilung
    Heilung erkrankter hülfsbedürftiger Ausländer
    Hülfsbedürftige erkrankte Ausländer, deren Verpflegung und Heilung
    Ober-Appellations-Gericht zu Jena. Gesetz, wodurch deren Geschäftsordnung für eine definitive erklärt wird
    Verpflegung erkrankter hülfsbedürftiger Ausländer
    Weimar (Haupt- und Residenz-Stadt). Die Errichtung einer Bank daselbst
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1853-11-23
    Seitenbereich:
    345 - 348
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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