Sonstige Titel:
Brand-Versicherungsgesellschaften - auswärtige - 3) Erlaubniß an Großherzogliche Unterthanen zur Uebernahme und Betreibung von Agenturen solcher Gesellschaften
Grundherrlicher Rechte. Nachträge vom 25. Mai und 22. Oktober 1853 zu dem Gesetze über deren Ablösung vom 18. Mai 1848
Kirchen, Pfarreien und Schulstellen; die Ablösung ihrer grundherrlichen Rechte
Modena - Herzogthum - dessen Beitritt zu dem Handels- und Zoll-Vertrage zwischen Oesterreich und Preußen vom 19. Februar 1853
Oesterreich - Kaiserthum - Zoll- und Handels-Vertrag zwischen diesem und der Krone Preußen
Parma - Herzogthum - dessen Beitritt zu dem Handels- und Zoll-Vertrage zwischen Oesterreich und Preußen vom 19. Februar 1853
Steueramtsbezirk Weimar, dessen Abrundung
Steuer-Receptur-Bezirke Buttstädt und Udestedt, deren Abrundung
Weimar. Die Abrundung des dasigen Steueramts-Bezirkes
Zoll vom Eingange für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl- und sonstige Mühlen-Fabrikate ist bis Ende September des Jahres 1854 aufgehoben
Zollverträge - Handelsverträge: 9) zwischen Oesterreich und Preußen vom 19. Februar 1853 mit zwei Verzeichnissen der im Zwischenverkehr zwischen Oesterreich und Preußen eingangszollfreien oder einem ermäßigten Zollsatze oder Eingangsabgaben unterliegenden Gegenstände, nebst einem Zoll-Kartel und einem Münz-Kartel, ingleichen Beitritt des Großherzogthumes, der Herzogthümer Modena und Parma und des Fürstenthumes Liechtenstein zu diesem Vertrage