Listeneinstieg

  • Nr. 32 : 28. September 1853

    Sonstige Titel:
    Bank zu Weimar: 1) deren Errichtung, Koncessionirung und Statuten
    Großherzog Carl Friedrich, Königliche Hoheit. 5) Wiederaufhebung der Anordnung unter Nr. 3 und des Verbotes unter Nr. 4
    Landtags-Abgeordnete. Die Wahl einiger
    Trauer, anzulegende, in Folge des Ablebens des Großherzogs Carl Friedrich, Königliche Hoheit, und Wiederaufhebung derselben
    Viehsalz. Beauftragung des Steueramtes Jena und der Steuer-Receptur Buttstädt mit Anweisungen zum Bezuge des Viehsalzes auf den Salinen Louisenhall und Ober-Neusulza
    Weimar (Haupt- und Residenz-Stadt). Die Errichtung einer Bank daselbst
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1853-09-28
    Seitenbereich:
    273 - 304
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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