Listeneinstieg

  • Nr. 10 : 30. März 1853

    Sonstige Titel:
    Advokaten, deren gegenseitige Zulassung zur Praxis vor den Gerichten des Großherzogthumes und des Herzogthumes Sachsen-Meiningen
    Bade-Aktien-Verein zu Ruhla erhält die Rechte einer juristischen Person
    Brand-Versicherungsgesellschaften - auswärtige - 3) Erlaubniß an Großherzogliche Unterthanen zur Uebernahme und Betreibung von Agenturen solcher Gesellschaften
    Gesandtschaften und Konsulate - Großherzogliche im Auslande sowohl als die am Großherzoglichen Hofe beglaubigten auswärtigen Gesandtschaften und diplomatischen Agenten. - Mit denselben ist von sämmtlichen Großherzoglichen Behörden nur durch die Vermittelung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten Korrespondenz zu pflegen
    Kirchweihetag - dritter - Haltung von öffentlichen Tänzen an demselben
    Landtags-Abgeordnete. Die Wahl einiger
    Meiningen - Herzogthum Sachsen: 2) die Zulassung der dasigen Advokaten in dem Großherzogthume
    Ruhla. Der dasige Bade-Aktien-Verein erhält die Rechte einer juristischen Person
    Steuer-Lokal-Kommissionen sind übertragen: 1) in den Städten Blankenhayn, Magdala und Remda dem Rechnungsamte Blankenhayn
    Steuer-Lokal-Kommissionen sind übertragen: 3) in der Stadt Lobeda dem Steuer-Kommissar Erbert zu Jena
    Tänze - öffentliche - Bestimmung über deren Haltung, namentlich am dritten Kirchweihetage
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1853-03-30
    Seitenbereich:
    065 - 068
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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