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  • Nr. 30 : 15. September 1852

    Sonstige Titel:
    Arzt, Oberwundarzt, oder Thierarzt; deren Ableben ist von den Ortspolizei-Behörden dem Bezirks-Direktor anzuzeigen
    Bayern - Königreich - die Gegenseitigkeit in Preßstrafsachen mit der dasigen Staatsregierung
    Brand-Versicherungsgesellschaften - auswärtige. - Verzeichnisse derjenigen Großherzoglichen Unterthanen, welchen seit 1849 die Erlaubniß zur Uebernahme und zur Betreibung von Agenturen solcher Gesellschaften ertheilt worden sind
    Pässe. Zu deren Visirung ist der Gemeindevorstand zu Oldisleben ermächtiget
    Polizei-Behörden des Ortes sind verbunden, das Ableben eines Arztes, Oberwundarztes oder Thierarztes dem Bezirks-Direktor anzuzeigen
    Preßstrafsachen; Gegenseitigkeit in denselben mit der Königlich Bayerschen Staatsregierung
    Wanderbücher. Zu deren Visirung ist der Gemeindevorstand zu Oldisleben ermächtiget
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1852-09-15
    Seitenbereich:
    223 - 226
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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