Listeneinstieg

  • Nr. 14 : 12. April 1851

    Sonstige Titel:
    Akten der vormaligen Patrimonial-Gerichte, welche zu den Privat- und Familien-Archiven der Gerichtsinhaber gehörten, sollen, sofern sie mit an die Großherzoglichen Justiz-Behörden übergegangen sind, von diesen zurückgegeben, oder auch Behufs etwaiger Reklamation die Durchsicht der Großherzoglichen Archive gestattet werden
    Bodenbach in Böhmen. Mit dem dasigen Kaiserlichen Königlichen Oesterreichischen Zollamte ist ein zum Haupt-Steueramte in Pirna gehöriges Nebenzollamt erster Klasse mit unbeschränkter Erhebungs- und Abfertigungs-Befugniß vereiniget worden
    Krippen (Königlich Sächsisches Dorf). Errichtung eines Nebenzollamtes erster Klasse daselbst mit unbeschränkter Erhebungs- und Abfertigungs-Befugniß
    Leichen. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 11. Dezember 1850 über die Verabfolgung von Leichen an die Universität Jena
    Universität Jena: 1) Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 11. Dezember 1850 über die Verabfolgung der Leichen an dieselbe
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1851-04-12
    Seitenbereich:
    103 - 106
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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