Listeneinstieg

  • Nr. 8 : 11. März 1851

    Sonstige Titel:
    Bezirksausschüsse. Gesetz - definitives - über deren Wegegelder
    Konzessionen zum Handel oder Gewerbe sind mit einer Sportel bis zu 50 Thalern zu belegen
    Porto-Taxen und Tax-Bestimmungen bei den Posten. Gesetz darüber
    Sporteln-Gesetz vom 1. Dezember 1840. Abänderung einiger Bestimmungen desselben betreffend
    Wegegelder der Mitglieder der Bezirks-Ausschüsse und der Steuer-Lokal-Kommissionen. Diesfallsige Gesetze
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1851-03-11
    Seitenbereich:
    033 - 034
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
um die Qualität unseres Portals ständig zu verbessern, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollten Sie Fehler in den Datensätzen entdecken (z.B. Rechtschreibung, Zahlendreher etc.) oder sonstige Probleme mit der Anzeige der Dokumente haben, zögern Sie bitte nicht, uns dies mitzuteilen. Dazu können Sie das nebenstehende Kontakt-Formular verwenden. Ihre Daten werden sicher durch ein SSL-Zertifikat übertragen. Sollten Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben, klicken sie bitte hier: Informationen zum Datenschutz