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  • Nr. 7 : 5. März 1851

    Sonstige Titel:
    Eisenbahn-Reisende, deren Paßkarten als Legitimations-Mittel. Diesfallsige Uebereinkunft zwischen dem Großherzogthume und anderen deutschen Staaten
    Gemeindevorstände zu Buttstädt und zu Weida sind befugt, Reisepässe auch für die Bewohner der Justizamts-Bezirke Buttstädt und Berga auszustellen
    Gera - Reußisches Steueramt - erhält die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I und zur Ausfertigung von Begleitscheinen II
    Hessen - Kurfürstenthum und Großherzogthum - deren Beitritt zu der Uebereinkunft über den Gebrauch der Paßkarten
    Lübeck - freie Stadt - deren Beitritt zu der Uebereinkunft über den Gebrauch der Paßkarten
    Militär-Lasten. Verordnung zur Ausführung mehrer Paragraphen des Gesetzes vom 20. Dezember 1850 über die Vertheilung, Tragung und Vergütung jener
    Paßkarten der Eisenbahn-Reisenden: 2) Beitritt des Kurfürstenthumes Hessen, des Fürstenthumes Schwarzburg-Sondershausen, der freien Stadt Lübeck und des Herzogthumes Nassau zu der Uebereinkunft
    Reisepässe sollen die Gemeindevorstände zu Buttstädt und zu Weida auch für die Bewohner der Justizamts-Bezirke Buttstädt und Berga auszustellen befugt seyn
    Sondershausen (Fürstenthum), dessen Beitritt zu der Uebereinkunft über den Gebrauch der Paßkarten
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1851-03-05
    Seitenbereich:
    025 - 032
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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