Listeneinstieg

  • Nr. 15 : 18. Mai 1850

    Sonstige Titel:
    Akten, deren Abgabe von den bisher zuständigen Justiz-Behörden an die künftig zuständigen Behörden
    Baulichkeiten - an geistlichen und Schul-Gebäuden - die Ausschreibung von Kollekten zu diesem Behufe
    Beamte, deren Anstellung oder deren Stellung zur Disposition in Folge der neuen Organisation der Staatsbehörden
    Eisenbahn, genannt Friedrich-Wilhelms-Nordbahn. Auf dieselbe soll, soweit sie das Großherzogliche Gebiet berührt, das Bahn-Polizei-Reglement vom 15. Januar 1847 und das Gesetz vom 13. November 1846 über Bestrafung der Beschädiger der Eisenbahnanlagen volle Anwendung finden
    Kollekten - Becken-, Kreis- und Land-Kollekten - für geistliche und Schul-Baulichkeiten
    Pensionirung der Witwen und Waisen verstorbener Staatsdiener. Nachtrag vom 29. April 1850 zu dem Gesetze vom 6. April 1821
    Rechte - staatsbürgerliche - Gesetz über deren Entziehung wegen begangener Verbrechen
    Staatsbürgerliche Rechte, deren Entziehung wegen begangener Verbrechen. Gesetz darüber
    Steueramt zu Eisenach erhält die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I. und II.
    Steuer-Receptur zu Pößneck erhält die Ermächtigung zur Erledigung von Uebergangsscheinen
    Witwen und Waisen verstorbener Staatsdiener. Nachtrag vom 29. April 1850 zu dem Gesetze vom 6. April 1821 über die Pensionirung jener
    Zollverfassungs-Angelegenheiten: 5) das Steueramt Eisenach erhält die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I. und II.
    Zollverfassungs-Angelegenheiten: 9) die Steuer-Receptur zu Pößneck erhält die Ermächtigung zur Erledigung von Uebergangsscheinen
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1850-05-18
    Seitenbereich:
    487 - 510
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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