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  • Nr. 38 : 6. Dezember 1848

    Sonstige Titel:
    Schulstuben. Gesetz über deren Verheitzung
    Staatsschuld-Urkunden auf den Inhaber lautende, außer Kurs gesetzte; deren Inkurs-Setzung nicht nur von dem Patrimonial-Amte Lengsfeld und dem akademischen Syndikats-Gerichte zu Jena, sondern auch von beiden Landesregierungen und sämmtlichen Justiz-Aemtern und Stadtgerichten
    Verheitzung der Schulstuben. Gesetz darüber
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1848-12-06
    Seitenbereich:
    357 - 360
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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