Listeneinstieg

  • Nr. 6 : 20. Februar 1847

    Sonstige Titel:
    Ausgangszoll von Getreide und Hülsenfrüchte, Mehl und anderen Mühlen-Fabrikaten bei der Ausfuhre zu Land und zu Wasser über die Zollvereinsgrenze
    Eisenbahn - Thüringische: c) Vertrag zwischen der Großherzoglichen Staatsregierung und der Fürstlichen Thurn- und Taxischen Postverwaltung vom 13. Januar wegen Benutzung der Eisenbahn durch die Landesposten
    Getreide. Ausgangszoll und Eingangszoll von demselben
    Hülsenfrüchte. Ausgangszoll und Eingangszoll von denselben
    Mehl. Eingangszoll und Ausgangszoll von demselben
    Posten: 1) die Benutzung der Eisenbahn durch die Landesposten gemäß einem Vertrage mit Thurn und Taxis
    Thurn- und Taxische Postverwaltung (Fürstliche). Benutzung der Thüringischen Eisenbahn durch dieselbe
    Weimar - Großherzogthum Sachsen - : 1) Vertrag mit dem Fürsten von Thurn und Taxis vom 13. Januar wegen Benutzung der Thüringischer Eisenbahn durch die Landesposten
    Zollverfassungs-Angelegenheiten: 1) Ministerial-Bekanntmachungen vom 8. Januar und vom 5. Februar im Betreff des Ausgangszolles von Getreide und Hülsenfrüchten, Mehl und anderen Mühlen-Fabrikaten bei der Ausfuhre zu Land und zu Wasser über die Zollvereinsgrenze
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1847-02-20
    Seitenbereich:
    053 - 060
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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