Listeneinstieg

  • Nr. 18 : 14. November 1846

    Sonstige Titel:
    Brandversicherungs-Anstalt: b) für Geistliche und Schullehrer, erhält die Rechte milder Stiftungen
    Branntweinsteuer-Gesetz vom 13. Dezember 1833. Abänderung des §. 44 desselben durch ein Gesetz vom 1. September 1846
    Geistliche. Die für dieselben bestehende Brandversicherungs-Anstalt erhält die Rechte milder Stiftungen
    Münzen Fürstlich Lippeschen Gepräges. Verordnung über deren Annahme und Ausgabe in dem Großherzogthume
    Schullehrer. Die für dieselben bestehende Brandversicherungs-Anstalt erhält die Rechte milder Stiftungen
    Stiftung - milde - die Ertheilung der Rechte derselben: a) für die Brandversicherungs-Anstalt der Geistlichen und Schullehrer
    Zollverfassungs-Angelegenheiten: 15) Branntweinsteuer-Gesetz vom 13. Dezember 1833. Abänderung des §. 44 desselben durch ein Gesetz vom 1. September 1846
    Zollverfassungs-Angelegenheiten: 16) Verordnung über den Umlauf der Konventions-Münzen Fürstlich Lippeschen Gepräges vom 23. Oktober
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1846-11-14
    Seitenbereich:
    147 - 150
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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