Listeneinstieg

  • Nr. 17 : 4. November 1846

    Sonstige Titel:
    Baumpflanzungen. Gesetz zum Schutze derselben vom 10. Oktober 1840: b) Authentische Interpretation des §. 29 dieses Gesetzes
    Felder. Gesetz zum Schutze derselben vom 10. November 1840: b) Authentische Interpretation des §. 29 dieses Gesetzes
    Gärten. Gesetz zum Schutze derselben vom 10. November 1840: b) Authentische Interpretation des §. 29 dieses Gesetzes
    Holzungen. Gesetz zum Schutze derselben vom 10. November 1840: b) Authentische Interpretation des §. 29 dieses Gesetzes
    Strafverwandlungen, vorgeschrieben im §. 29 unter c des Gesetzes zum Schutze der Holzungen, Baumpflanzungen, Felder und Gärten vom 10. November 1840 sind nach dem im Art. 53 des Strafgesetzbuches vom 5. April 1839 bestimmten Verhältnisse zu bewirken
    Zollverfassungs-Angelegenheiten: 14) Gesetz vom 30. Oktober über einige Abänderungen des Vereins-Zoll-Tarifes
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1846-11-04
    Seitenbereich:
    143 - 146
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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