Sonstige Titel:
Streichzündhölzchen, Streichzündschwamm und alle ähnliche, durch bloßes Aufstreichen oder Reiben sich entzündende Präparate. Wiederaufhebung des Verbotes vom 25. November 1841 wegen des Verkaufes derselben (Reg. Bl. vom Jahre 1841 S. 286) und Aufstellung von Vorsichtsmaßregeln bei dem Vertriebe jener Präparate
Verkehrsverhältnisse - gegenseitige - Staatsvertrag vom 16. Oktober 1845 zwischen Preußen, Braunschweig und den übrigen Staaten des Zollvereines einerseits und Hannover und den übrigen Staaten des Steuervereines andererseits
Weimar - Großherzogthum Sachsen: a) Vertrag zwischen Preußen, Braunschweig nebst den übrigen Staaten des Zollvereines und Hannover nebst den übrigen Staaten des Steuervereines wegen der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse
Zollverfassungs-Angelegenheiten: 1) Vertrag zwischen Preußen, Braunschweig und den übrigen Staaten des Zollvereines einerseits und Hannover und den übrigen Staaten des Steuervereines andererseits, wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse, vom 16. Oktober 1845
Zollverfassungs-Angelegenheiten: 2) Uebereinkunft zwischen denselben Staaten, wegen unterdrückung des Schleichhandels d. eod. d.
Zollverfassungs-Angelegenheiten: 3) Uebereinkunft zwischen den Staaten des Zollvereines einerseits und Hannover andererseits, wegen des Anschlusses verschiedener Theile des Königreiches Hannover an den Zollverein d. eod. d
Zollverfassungs-Angelegenheiten: 4) Uebereinkunft zwischen Hannover und Braunschweig, wegen der Besteuerung innerer Erzeugnisse in den, dem Zollvereine angeschlossenen Königlichen Hannoverschen Gebietstheilen d. eod. d.
Zollverfassungs-Angelegenheiten: 5) Uebereinkunft zwischen Hannover und den übrigen Staaten des Steuervereines einerseits und Braunschweig andererseits, wegen des Anschlusses verschiedener Braunschweigscher Gebietstheile an den Steuerverein d. eod. d
Zollverfassungs-Angelegenheiten: 6) Uebereinkunft zwischen Hannover und Braunschweig, die in den Kommunion-Besitzungen zu erhebenden indirekten Abgaben betreffend d. eod. d.
Zollverfassungs-Angelegenheiten: 7) Uebereinkunft zwischen Preußen, Braunschweig und den übrigen Staaten des Zollvereines einerseits und Hannover und den übrigen Staaten des Steuervereines andererseits, wegen Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs d. eod. d. mit 2 Anlagen
Zollverfassungs-Angelegenheiten: 8) Regulativ über das Verfahren bei Versendungen inländischer Erzeugnisse und Fabrikate aus dem Gebiete des Zollvereines in das Gebiet des Steuervereines und aus dem Letztern in den Erstern