Listeneinstieg

  • Nr. 13 : 23. September 1843

    Sonstige Titel:
    Fruchtzinsen. Rezeß vom 21. November 1842 zwischen dem Großherzogthume und dem Herzogthume Sachsen-Meiningen, Behufs der Purifikation der beiderseitigen Gebiete durch Austausch der in denselben liegenden Fruchtzinsen
    Gefangene, deren Beschäftigung. Authentische Interpretation des Art. 11 des Strafgesetzbuches vom 5. April 1839 mit Hinsicht auf das Regulativ über die Verpflegung der Gefangenen vom Jahre 1837
    Geldzinsen. Rezeß vom 21. November 1842 zwischen dem Großherzogthume und dem Herzogthume Sachsen-Meiningen, Behufs der Purifikation der beiderseitigen Gebiete durch Austausch der in denselben liegenden Geldzinsen
    Grenzen. Nebenrezeß vom 15. November 1842 zwischen dem Großherzogthume und dem Herzogthume Sachsen-Meiningen über die Sicherstellung der Landesgrenzen
    Heimathsscheine. Bestimmungen im Betreff der Gültigkeit und Wirksamkeit der von Ausländern beigebrachten Heimathsscheine
    Jagdgerechtsame und Jurisdiktions-Gerechtsame. Rezeß 21. November 1842 zwischen dem Großherzogthume und dem Herzogthume Sachsen-Meiningen, Behufs der Purifikation der beiderseitigen Gebiete durch gegenseitige Ueberweisung der Jagd- und Jurisdiktions-Gerechtsame
    Kaninchen - wilde - gehören zu den jagdbaren Thieren der niedern Jagd
    Landesgrenzen, deren Sicherstellung gegenüber dem Herzogthume Sachsen-Meiningen
    Lehengerechtsame. Rezeß 21. November 1842 zwischen dem Großherzogthume und dem Herzogthume Sachsen-Meiningen, Behufs der Purifikation der beiderseitigen Gebiete durch gegenseitige Ueberweisung der Lehengerechtsame
    Meiningen - Herzogthum Sachsen-Meiningen - Rezesse zwischen diesem und dem Großherzogthume vom 15. und 21. November 1842, Behufs der Sicherstellung der Landesgrenzen und der Purifikation der beiderseitigen Gebiete
    Melborn. Die Gerichtsbarkeit über die dasige Mühle
    Natural-Zinsen. Rezeß zwischen dem Großherzogthume und dem Herzogthume Sachsen-Meiningen vom 21. November 1842 wegen Austausch der im beiderseitigen Gebiete liegenden Natural-Zinsen
    Steuern. Rezeß zwischen dem Großherzogthume und dem Herzogthume Sachsen-Meiningen vom 21. November 1842 im Betreff gegenseitiger Ueberweisung der Steuern
    Weimar - Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach - : Rezesse zwischen diesem und dem Herzogthume Sachsen-Meiningen vom 15. und 21. November 1842 über die Sicherstellung der Landesgrenzen und Behufs der Purifikation der beiderseitigen Gebiete durch Austausch der in denselben liegenden Geld-, Frucht- und anderer Natural-Zinsen, sowie durch gegenseitige Ueberweisung der Steuern, Lehen-, Jurisdiktions- und Jagd-Gerechtsame
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1843-09-23
    Seitenbereich:
    081 - 104
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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