Sonstige Titel:
Luxemburg - Großherzogthum - Anschluß desselben an das Zoll-System Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereins. Vertrag vom 8. Februar
Niederlande - Königreich: c) tritt wegen des Großherzogthumes Luxemburg in einem Vertrage vom 8. Februar dem Zoll-Systeme Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereins bei
Zollverträge: 11) zwischen Preußen, Baiern, Sachsen, Württemberg, Baden, den beiden Hessen, dem Thüringschen Zoll- und Handels-Vereine, Braunschweig, Nassau und Frankfurt einerseits, und dem Großherzogthume Luxemburg andererseits, wegen des Anschlusses des letztern an das Zoll-System Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereins, d. d. Haag vom 8. Februar 1842