Listeneinstieg

  • Nr. 2 : 19. Januar 1842

    Sonstige Titel:
    Braunschweig - Herzogthum - Befehl zu Verhinderung der Defraudationen der in demselben der Nachsteuer unterworfenen Waaren
    Butter, eingeführt aus den Niederlanden, soll einer Zollerleichterung nicht mehr unterliegen
    Eingangszölle: a) vom Rohzucker, Farin und Lumpenzucker. Gesetz vom 18. Januar über deren Tarifirung
    Farin. Gesetz vom 18. Januar wegen Tarifirung der Eingangszölle von demselben
    Kafe, eingeführt aus den Niederlanden, soll einer Zollerleichterung ferner nicht unterliegen
    Lumpenzucker. Gesetz vom 18. Januar wegen Tarifirung der Eingangszölle von demselben
    Nachsteuer. Befehl zur Verhinderung der Defraudationen in Ansehung der in dem Herzogthume Braunschweig der Nachsteuer unterworfenen Waaren
    Niederlande - Königreich: a) der mit demselben geschlossene Handelsvertrag vom 21. Januar 1839 hat mit dem 31. Dezember 1841 seine Wirksamkeit verloren
    Vieh, eingeführt aus den Niederlanden, unterliegt nicht mehr einer Zollerleichterung
    Zucker (Rohzucker). Gesetz wegen Tarifirung der Eingangszölle von demselben vom 18. Januar
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1842-01-19
    Seitenbereich:
    017 - 020
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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