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  • 28. Wir Wilhelm Ernst, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg [et]c. [et]c.

    Sonstige Titel:
    Finanzperiode für die Jahre 1914/16, Erstreckung auf das Jahr 1917. - (D. S. 21)
    Finanzperiode für die Jahre 1914/16, Erstreckung auf das Jahr 1917. - (G. S. 22)
    Landtagsabgeordnete, Verlängerung der Amtsdauer (1916). - (D. S. 21)
    Landtagsabgeordnete, Verlängerung der Amtsdauer (1916). - (G. S. 22)
    Steuergesetz vom 12. Juni 1913 für die Jahre 1914/16, Erstreckung auf die Gültigkeit des Steuergesetzes mit Nachträgen auf das Jahr 1917. - (D. S. 21)
    Steuergesetz vom 12. Juni 1913 für die Jahre 1914/16, Erstreckung auf die Gültigkeit des Steuergesetzes mit Nachträgen auf das Jahr 1917. - (G. S. 22)
    Voranschläge auf die Staatseinnahmen und –ausgaben für 1914/16, Erstreckung auf das Jahr 1917. - (D. S. 21)
    Voranschläge auf die Staatseinnahmen und –ausgaben für 1914/16, Erstreckung auf das Jahr 1917. - (G. S. 22)
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1916-03-23
    Seitenbereich:
    021[3] - 023
    Objekttyp:
    Landtagsverhandlungen
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Weimar-Eisenach
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