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  • 46. Verordnung des Reichsverwesers, betreffend die Beschaffung vnn 5,250000 Gulden (3000000 Thlr.) für die deutsche Marine

    Sonstige Titel:
    Bekanntmachung des Reichsministeriums der Finanzen, betreffend die Vertheilung der vorläufig für die deutsche Marine verfügbar zu machenden 5,25000 Gulden (3000000 Thlr.) auf die einzelnen Staaten
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1848-10-10
    Seitenbereich:
    098 - 099
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 46; Erlass: 1848-10-10; Ausgabe: 1848-11-07
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Altenburg
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