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  • 45. Verordnung des Reichsverwesers, betreffend eine Matrikularumlage zur Bestreitung der Kosten der Reichsversammlung und der Centralgewalt

    Sonstige Titel:
    Bekanntmachung des Reichsministerium der Finanzen, betreffend die Vertheilung der Umlage von 120000 Gulden auf die einzelnen Staaten
    Gesetz des Reichsverwesers zum Schutze der verfassunggebenden Reichsversammlung und der Beamten der provisorischen Centralgewalt vom 10.10.1848
    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1848-09-30
    Seitenbereich:
    095 - 098
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 45; Erlass: 1848-09-30; Ausgabe: 1848-11-07
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Altenburg
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