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  • 36. Verordnung der Cammer, das Gleit betreffend, welches die Unterthanen der Lande zu entrichten haben, zwischen welchen der in Nr. 34 der Gesetz-Sammlung vom Jahre 1828 bekannt gemachte engere Handels-Verein besteht

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1828-12-23
    Seitenbereich:
    066 - 068
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 36; Erlass: 1828-12-23; Ausgabe: 1828-12-30
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Altenburg
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