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  • 15. Bekanntmachung des Consistorii, daß zu den Kosten, welche bey Anstellungen von Candidaten des Predigt-Amtes als Pfarrer, oder Pfarrsubstituten entstehen und aus dem Kirchen-Vermögen, oder aushülfsweise von den Kirchen-Gemeinden zu bezahlen sind, die Kosten der Reise zur Gastpredigt und Prüfung nicht zu rechnen sind

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1823-04-08
    Seitenbereich:
    119
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 15; Erlass: 1823-04-08; Ausgabe: 1823-04-22
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Altenburg
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