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  • 31. Verordnung der Landes-Regierung, die Abgabe betreffend, welche diejenigen an die Armen-Haupt-Casse zu leisten haben, die zu einem Schmause, oder jeder außerordentlichen Volksbelustigung durch die Addreßblätter einladen

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1821-12-08
    Seitenbereich:
    036
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 31; Erlass: 1821-12-08; Ausgabe: 1821-12-18
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Altenburg
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