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  • 21. Verordnung der Landes-Regierung, die Einsendung der Receptions-Gebühren von den in das Altenb. Zuchthaus einzuliefernden Sträflingen an das hiesige Kreis-Amt betreffend

    Zeitpunkt/Zeitraum:
    1821-08-27
    Seitenbereich:
    023
    Annotation:
    Gesetzesnummer: 21; Erlass: 1821-08-27; Ausgabe: 1821-09-18
    Objekttyp:
    Gesetzesblätter
    Territorium:
    Thüringische Kleinstaaten (16. Jh. bis 1918/1923) - Sachsen-Altenburg
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